Meldepflichtige Krankheiten
| Um die Verbreitung gefährlicher Krankheiten einzudämmen, sind eine Reihe von Krankheiten meldepflichtig. Falls sich Ihr Kind mit einer dieser Krankheiten angesteckt hat, darf es die Schule nicht mehr besuchen. Sie sind verpflichtet, die Infektion der Schule zu melden. Wir geben die Information an das örtliche Gesundheitsamt weiter. Erst wenn der behandelnde Arzt ein Gesundheitsattest ausgestellt hat, darf Ihr Kind wieder in die Schule kommen. |
| Meldepflichtige Krankheiten: |
- Borkenflechte (Impetigo contagiosa)
- Cholera
- COVID-19
- Diphtherie
- EHEC-Enteritis (spez. Durchfallform)
- Haemophilus-B-Meningitis
- Humane spongiforme Enzephalopathie
- Keuchhusten (Pertussis)
- Kinderlähmung (Poliomyelitis)
- Krätze (Scabies)
- Läuse
- ansteckungsfähige Lungentuberkulose
- Masern
- Meningokokken-Infektion
- Milzbrand
- Mumps
- Orthopockenvirus-Erkrankung
- Pest
- Röteln
- Scharlach oder sonstige Streptococcus pyogenes-Infektionen
- Shigellose - Ruhr
- Typhus oder Paratyphus
- Tollwut
- Virushepatitis A oder E
- Virushepatitis B oder C, akut
- virales hämorrhagisches Fieber
- Windpocken (Varizellen) |
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