Beurlaubungen in Sonderfällen für kurze Zeiträume (bis zu drei Tagen) können von der Klassenlehrerin erteilt werden.
Beurlaubungen in allen weiteren Fällen müssen mit der Schulleitung geklärt werden.
Beurlaubungen vor den Ferien sind mindestens sechs Wochen vor Ferienbeginn begründet schriftlich einzureichen.
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