Bonifaciusschule

Krankmeldungen

 

Wenn ein Kind krank ist, muss es möglichst vor Beginn des Unterrichts am besten telefonisch abgemeldet werden. Fehlt ein Kind länger als 3 Tage muss ein schriftliches Attest vorgelegt werden. Bei Krankheitsfällen vor und nach den Ferien ist grundsätzlich ein ärztliches Attest vorzulegen.

Bei ansteckenden Krankheiten, die einer Meldepflicht unterliegen (Meningitis, Scharlach, Läusen, …) wird ein Attest benötigt, das bescheinigt, dass das Kind nach überstandener Krankheit die Schule wieder besuchen darf.

 

Support:
Alfried Krupp-Schulmedienzentrum