Bonifaciusschule

Ordnungsmaßnahmen

Ordnungsmaßnahmen-Ablaufphasen
Phase 1

Allgemeine Möglichkeiten bei Regelverstößen:

- kurzer Aktenvermerk (Formblatt)

- Benachrichtigung der Eltern im Mitteilungsheft

- Sozialstunden (mit Vordruck "Mein Verhalten")

- Refelxionsgespräche

- Abschreiben der Schulregeln oder Text zu einem bestimmten Thema (Bsp.: Thema Spucken)

- Nacharbeiten verpasster Unterrichtsinhalte

- Unterschiedliche Sanktionen der Klassenleitungen auf Klassenebene (Bsp.: iPad-Verbot)

Schüler verstößt gegen die Klassen- oder Schulregeln, ist aber einsichtig und führt die von ihm verlangte Wiedergutmachung aus bzw. durch.
Phase 2

Bei erfolglosen Versuchen des erzieherischen Einwirkens und wiederholten massiven Regelverstößen:

1. Elterngespräch mit Klassenleitung
    ggf. mit Schulleitung
    Beratungslehrerin

- Ausschluss vom Unterricht

- Vordruck "Mein Verhalten" für Zuhause mit Kenntnisnahme der Erziehungsberechtigten

1. Schüler verstößt wiederholt gegen die Klassen- oder Schulregeln

2. ist nicht einsichtig und hält sich nicht an die getroffenen Absprachen und Konsequenzen des Elterngesprächs

Phase 3

2. Ordnungsmaßnahme (ehem. Klassenkonferenz)

3.Teilkonferenz

- Ausschluss vom Unterricht bis zum Wiedereingliederungsgespräch (Vordruck "Protokoll" mit Unterschrift der Erziehungsberechtigten)

AUSNAHMEN:

- Sexuelle Übergriffe

- Körperliche Gewalt / massiver Angriff

- Waffenbesitz

direkter Ausschluss, Einleitung von weiternen Maßnahmen, Infos an zuständige Stellen / Behörden, ggf. Anzeige, Teilkonferenzen

3. Trotz der durchgeführten Maßnahmen kommt es erneut zu massiven Regelverstößen

4. Alle Versuche des erzieherischen Einwirkens bleiben erfolglos

   
Übersicht über die erzieherischen Einwirkungen bzw. Maßnahmen bei Regelverstößen
§1
Verstoß Konsequenz
Beleidigung

- Sofortige Entschuldigung und Wiedergutmachung
- beim 2. Mal schriftliche Entschuldigung (bei Bedarf öffentlich)
- Klärungsgespräch
- bei Wiederholung: Ausschluss vom aktuellen Unterricht / Pause
- Elterngespräch

Provokation - schriftliche Entschuldigung
- Ausschluss aus der aktuellen Gruppe / Pause
- Elterngespräch
Mobbing - Gespräche mit der Gruppe
- Wiedergutmachung (verständlich)
- Ausschluss aus der aktuellen Gruppe
Körperlicher Angriff, Anspucken, Bewerfen - Sofortige Entschuldigung und Wiedergutmachung
- Bei wiederholung Ausschluss vom aktuellen Unterricht des Tages / der Pause
Bedrohung - Gespräch mit dem Klassenlehrer
- Isolation von der Gruppe
d. h. evtl. länger bleiben

d. h. evtl. sofort gehen
d. h. evtl. vorübergehender Lerngruppenwechsel
§2
Verletzen (unbeabsichtigt) - Sofortige Entschuldigung und Wiedergutmachung
- beim 2. Mal schriftliche Entschuldigung, Klärungsgespräch
- bei Wiederholung: Ausschluss vom aktuellen Unterricht 
Vorsätzlicher körperlicher Angriff trotz Schlichtungsversuch Ausschluss vom aktuellen Unterricht
- Klassenkonferenz
- Wiedereingliederungsgespräch mit Eltern und Klassenleitung / Protokoll
Beleidigungen - Sofortige Entschuldigung und Wiedergutmachung
- beim 2. Mal schriftliche Entschuldigung, Klärungsgespräch
- bei Wiederholung: Ausschluss vom aktuellen Unterricht bis zum Wiedereingliederungsgespräch
§3
Beschmutzung, Schmierereien - Sofortige Beseitigung und/oder
- Abschreiben der Schulregeln (Sozialstunden)
- Benachrichtigung der Eltern
- Entschuldigung (schriftlich) an die Reinigungskraft
Absichtliches Beschädigen von Möbeln und fremdem Eigentum - Schaden ersetzen und zwei Sozialstunden
Bei unabsichtlichen Beschädigungen - Schaden ersetzen
§4
Spucken, achtloses Wegwerfen von Müll - Sofortige Beseitigung und/oder
- Abschreiben der Schulregeln
- Sozialstunden,
Elternbrief
§5
Handybenutzung, auch als MP§-Player, Sammelkarten / -bilder - Abnahme und Rückgabe nach dem Unterricht
- Bei Wiederholung Rückgabe an die Eltern
- Bei Weigerung Gespräch mit der Schulleitung
Diverse elektronische Spielgeräte - Sofortige Abnahme und Rückgabe an de Eltern
§6
Mitbringen von gefährlichen Gegenständen - Sofortige Abnahme und Rückgabe an die Eltern
- Meldung an die Eltern (evtl. Jugendamt)
- Klassenkonferenz
- Einbeziehung des Bezirkspolizeibeamten
§8

Btr. : Erziehungsberechtigte:

- Zustellen / Parken in der Einfahrt
- Rauchen auf dem Schulgelände

- Schriftliche Erinnerung / Vordruck
- Appell durch Gespräch mit der Klassenleitung
- Gespräch mit der Schulleitung
- Einbeziehung des Bezirkspolizeibeamten
   
   
   
   

 

Support:
Alfried Krupp-Schulmedienzentrum