| Ordnungsmaßnahmen-Ablaufphasen |
| Phase 1 |
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Allgemeine Möglichkeiten bei Regelverstößen:
- kurzer Aktenvermerk (Formblatt)
- Benachrichtigung der Eltern im Mitteilungsheft
- Sozialstunden (mit Vordruck "Mein Verhalten")
- Refelxionsgespräche
- Abschreiben der Schulregeln oder Text zu einem bestimmten Thema (Bsp.: Thema Spucken)
- Nacharbeiten verpasster Unterrichtsinhalte
- Unterschiedliche Sanktionen der Klassenleitungen auf Klassenebene (Bsp.: iPad-Verbot)
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Schüler verstößt gegen die Klassen- oder Schulregeln, ist aber einsichtig und führt die von ihm verlangte Wiedergutmachung aus bzw. durch. |
| Phase 2 |
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Bei erfolglosen Versuchen des erzieherischen Einwirkens und wiederholten massiven Regelverstößen:
1. Elterngespräch mit Klassenleitung
ggf. mit Schulleitung
Beratungslehrerin
- Ausschluss vom Unterricht
- Vordruck "Mein Verhalten" für Zuhause mit Kenntnisnahme der Erziehungsberechtigten
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1. Schüler verstößt wiederholt gegen die Klassen- oder Schulregeln
2. ist nicht einsichtig und hält sich nicht an die getroffenen Absprachen und Konsequenzen des Elterngesprächs
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| Phase 3 |
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2. Ordnungsmaßnahme (ehem. Klassenkonferenz)
3.Teilkonferenz
- Ausschluss vom Unterricht bis zum Wiedereingliederungsgespräch (Vordruck "Protokoll" mit Unterschrift der Erziehungsberechtigten)
AUSNAHMEN:
- Sexuelle Übergriffe
- Körperliche Gewalt / massiver Angriff
- Waffenbesitz
direkter Ausschluss, Einleitung von weiternen Maßnahmen, Infos an zuständige Stellen / Behörden, ggf. Anzeige, Teilkonferenzen
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3. Trotz der durchgeführten Maßnahmen kommt es erneut zu massiven Regelverstößen
4. Alle Versuche des erzieherischen Einwirkens bleiben erfolglos
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| Übersicht über die erzieherischen Einwirkungen bzw. Maßnahmen bei Regelverstößen |
| §1 |
| Verstoß |
Konsequenz |
| Beleidigung |
- Sofortige Entschuldigung und Wiedergutmachung
- beim 2. Mal schriftliche Entschuldigung (bei Bedarf öffentlich)
- Klärungsgespräch
- bei Wiederholung: Ausschluss vom aktuellen Unterricht / Pause
- Elterngespräch
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| Provokation |
- schriftliche Entschuldigung
- Ausschluss aus der aktuellen Gruppe / Pause
- Elterngespräch |
| Mobbing |
- Gespräche mit der Gruppe
- Wiedergutmachung (verständlich)
- Ausschluss aus der aktuellen Gruppe |
| Körperlicher Angriff, Anspucken, Bewerfen |
- Sofortige Entschuldigung und Wiedergutmachung
- Bei wiederholung Ausschluss vom aktuellen Unterricht des Tages / der Pause |
| Bedrohung |
- Gespräch mit dem Klassenlehrer
- Isolation von der Gruppe
d. h. evtl. länger bleiben
d. h. evtl. sofort gehen
d. h. evtl. vorübergehender Lerngruppenwechsel |
| §2 |
| Verletzen (unbeabsichtigt) |
- Sofortige Entschuldigung und Wiedergutmachung
- beim 2. Mal schriftliche Entschuldigung, Klärungsgespräch
- bei Wiederholung: Ausschluss vom aktuellen Unterricht |
| Vorsätzlicher körperlicher Angriff trotz Schlichtungsversuch |
- Ausschluss vom aktuellen Unterricht
- Klassenkonferenz
- Wiedereingliederungsgespräch mit Eltern und Klassenleitung / Protokoll |
| Beleidigungen |
- Sofortige Entschuldigung und Wiedergutmachung
- beim 2. Mal schriftliche Entschuldigung, Klärungsgespräch
- bei Wiederholung: Ausschluss vom aktuellen Unterricht bis zum Wiedereingliederungsgespräch |
| §3 |
| Beschmutzung, Schmierereien |
- Sofortige Beseitigung und/oder
- Abschreiben der Schulregeln (Sozialstunden)
- Benachrichtigung der Eltern
- Entschuldigung (schriftlich) an die Reinigungskraft |
| Absichtliches Beschädigen von Möbeln und fremdem Eigentum |
- Schaden ersetzen und zwei Sozialstunden |
| Bei unabsichtlichen Beschädigungen |
- Schaden ersetzen |
| §4 |
| Spucken, achtloses Wegwerfen von Müll |
- Sofortige Beseitigung und/oder
- Abschreiben der Schulregeln
- Sozialstunden, Elternbrief |
| §5 |
| Handybenutzung, auch als MP§-Player, Sammelkarten / -bilder |
- Abnahme und Rückgabe nach dem Unterricht
- Bei Wiederholung Rückgabe an die Eltern
- Bei Weigerung Gespräch mit der Schulleitung |
| Diverse elektronische Spielgeräte |
- Sofortige Abnahme und Rückgabe an de Eltern |
| §6 |
| Mitbringen von gefährlichen Gegenständen |
- Sofortige Abnahme und Rückgabe an die Eltern
- Meldung an die Eltern (evtl. Jugendamt)
- Klassenkonferenz
- Einbeziehung des Bezirkspolizeibeamten |
| §8 |
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Btr. : Erziehungsberechtigte:
- Zustellen / Parken in der Einfahrt
- Rauchen auf dem Schulgelände
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- Schriftliche Erinnerung / Vordruck
- Appell durch Gespräch mit der Klassenleitung
- Gespräch mit der Schulleitung
- Einbeziehung des Bezirkspolizeibeamten |
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