Ordnungsmaßnahmen-Ablaufphasen |
Phase 1 |
Allgemeine Möglichkeiten bei Regelverstößen:
- kurzer Aktenvermerk (Formblatt)
- Benachrichtigung der Eltern im Mitteilungsheft
- Sozialstunden (mit Vordruck "Mein Verhalten")
- Refelxionsgespräche
- Abschreiben der Schulregeln oder Text zu einem bestimmten Thema (Bsp.: Thema Spucken)
- Nacharbeiten verpasster Unterrichtsinhalte
- Unterschiedliche Sanktionen der Klassenleitungen auf Klassenebene (Bsp.: iPad-Verbot)
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Schüler verstößt gegen die Klassen- oder Schulregeln, ist aber einsichtig und führt die von ihm verlangte Wiedergutmachung aus bzw. durch. |
Phase 2 |
Bei erfolglosen Versuchen des erzieherischen Einwirkens und wiederholten massiven Regelverstößen:
1. Elterngespräch mit Klassenleitung
ggf. mit Schulleitung
Beratungslehrerin
- Ausschluss vom Unterricht
- Vordruck "Mein Verhalten" für Zuhause mit Kenntnisnahme der Erziehungsberechtigten
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1. Schüler verstößt wiederholt gegen die Klassen- oder Schulregeln
2. ist nicht einsichtig und hält sich nicht an die getroffenen Absprachen und Konsequenzen des Elterngesprächs
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Phase 3 |
2. Ordnungsmaßnahme (ehem. Klassenkonferenz)
3.Teilkonferenz
- Ausschluss vom Unterricht bis zum Wiedereingliederungsgespräch (Vordruck "Protokoll" mit Unterschrift der Erziehungsberechtigten)
AUSNAHMEN:
- Sexuelle Übergriffe
- Körperliche Gewalt / massiver Angriff
- Waffenbesitz
direkter Ausschluss, Einleitung von weiternen Maßnahmen, Infos an zuständige Stellen / Behörden, ggf. Anzeige, Teilkonferenzen
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3. Trotz der durchgeführten Maßnahmen kommt es erneut zu massiven Regelverstößen
4. Alle Versuche des erzieherischen Einwirkens bleiben erfolglos
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Übersicht über die erzieherischen Einwirkungen bzw. Maßnahmen bei Regelverstößen |
§1 |
Verstoß |
Konsequenz |
Beleidigung |
- Sofortige Entschuldigung und Wiedergutmachung
- beim 2. Mal schriftliche Entschuldigung (bei Bedarf öffentlich)
- Klärungsgespräch
- bei Wiederholung: Ausschluss vom aktuellen Unterricht / Pause
- Elterngespräch
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Provokation |
- schriftliche Entschuldigung
- Ausschluss aus der aktuellen Gruppe / Pause
- Elterngespräch |
Mobbing |
- Gespräche mit der Gruppe
- Wiedergutmachung (verständlich)
- Ausschluss aus der aktuellen Gruppe |
Körperlicher Angriff, Anspucken, Bewerfen |
- Sofortige Entschuldigung und Wiedergutmachung
- Bei wiederholung Ausschluss vom aktuellen Unterricht des Tages / der Pause |
Bedrohung |
- Gespräch mit dem Klassenlehrer
- Isolation von der Gruppe
d. h. evtl. länger bleiben
d. h. evtl. sofort gehen
d. h. evtl. vorübergehender Lerngruppenwechsel |
§2 |
Verletzen (unbeabsichtigt) |
- Sofortige Entschuldigung und Wiedergutmachung
- beim 2. Mal schriftliche Entschuldigung, Klärungsgespräch
- bei Wiederholung: Ausschluss vom aktuellen Unterricht |
Vorsätzlicher körperlicher Angriff trotz Schlichtungsversuch |
- Ausschluss vom aktuellen Unterricht
- Klassenkonferenz
- Wiedereingliederungsgespräch mit Eltern und Klassenleitung / Protokoll |
Beleidigungen |
- Sofortige Entschuldigung und Wiedergutmachung
- beim 2. Mal schriftliche Entschuldigung, Klärungsgespräch
- bei Wiederholung: Ausschluss vom aktuellen Unterricht bis zum Wiedereingliederungsgespräch |
§3 |
Beschmutzung, Schmierereien |
- Sofortige Beseitigung und/oder
- Abschreiben der Schulregeln (Sozialstunden)
- Benachrichtigung der Eltern
- Entschuldigung (schriftlich) an die Reinigungskraft |
Absichtliches Beschädigen von Möbeln und fremdem Eigentum |
- Schaden ersetzen und zwei Sozialstunden |
Bei unabsichtlichen Beschädigungen |
- Schaden ersetzen |
§4 |
Spucken, achtloses Wegwerfen von Müll |
- Sofortige Beseitigung und/oder
- Abschreiben der Schulregeln
- Sozialstunden, Elternbrief |
§5 |
Handybenutzung, auch als MP§-Player, Sammelkarten / -bilder |
- Abnahme und Rückgabe nach dem Unterricht
- Bei Wiederholung Rückgabe an die Eltern
- Bei Weigerung Gespräch mit der Schulleitung |
Diverse elektronische Spielgeräte |
- Sofortige Abnahme und Rückgabe an de Eltern |
§6 |
Mitbringen von gefährlichen Gegenständen |
- Sofortige Abnahme und Rückgabe an die Eltern
- Meldung an die Eltern (evtl. Jugendamt)
- Klassenkonferenz
- Einbeziehung des Bezirkspolizeibeamten |
§8 |
Btr. : Erziehungsberechtigte:
- Zustellen / Parken in der Einfahrt
- Rauchen auf dem Schulgelände
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- Schriftliche Erinnerung / Vordruck
- Appell durch Gespräch mit der Klassenleitung
- Gespräch mit der Schulleitung
- Einbeziehung des Bezirkspolizeibeamten |
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