Bonifaciusschule

Bildungs- und Erziehungsvereinbarungen und Schulregeln

Bildungs- und Erziehungsvereinbarung
zwischen
Schule und Erziehungsberechtigten
Die Schule kann ihren Bildungs- und Erziehungsauftrag nur erfüllen, wenn Schüler, Lehrer und Erziehungsberechtigte vertrauensvoll zusammen arbeiten.
Sie wollen, dass wir Ihre Kinder in ihren Freuden, Sorgen und Ängsten ernst nehmen und Ehrlichkeit, Toleranz und Verantwortungsbereitschaft der jungen Menschen unterstützen und entwickeln.
 
Als Lehrerinnen und Lehrer sagen wir zu,
- unseren Unterricht zielorientiert vorzubereiten, methodisch vielfältig anzulegen und Differenzierungs- und Fördermöglichkeiten vorzusehen.
- für sachliche und auch persönliche Probleme der Schülerinnen und Schüler offen zu sein und uns für deren Behandlung Zeit zu nehmen.
- außer an Elternsprechtagen für ratsuchende Eltern und Erziehungsberechtigte persönlich zur Verfügung zu stehen.
- uns  mit unseren Kolleginnen und Kollegen, die in derselben Klasse unterrichten sowohl sachlich abzustimmen als auch Bildungs- und Erziehungsfragen anlassunabhängig zu besprechen.
 
Als Eltern und Erziehungsberechtigte sagen Sie zu, dass Sie
- Ihr Kind zu regelmäßigem und pünktlichem Schulbesuch anhalten und die Erledigung von Hausaufgaben und deren Ergebnis kontrollieren.
- darauf zu achten, regelmäßig die Informationen im Postordner und im Mitteilungsheft zu lesen und die Kenntnisnahme mit ihrer Unterschrift zu bestätigen.
- gemeinsam mit den Lehrkräften Maßnahmen zur Überwindung von Schwierigkeiten absprechen und Absprachen auch einhalten.
- die erforderlichen Ausstattungen rechtzeitig bereitstellen und die Kinder zur Mitnahme anhalten.
- dafür sorgen, dass Ihrem Kind täglich ein gesundes und ausreichendes Frühstück zur Verfügung steht.
- Ihr Kind dazu anhalten, die Schulregeln der Bonifaciusschule zu befolgen.
 
 
Schulregeln der Bonifaciusschule
Jede Person in der Schule hat das Recht auf eine respektvolle Ansprache.
Jede Person in der Schule hat das Recht sich sicher zu fühlen.
Jede Person in der Schule hat das Recht auf ein ungestörtes Lernen und Arbeiten.
§1
Wir legen Wert auf höfliches, freundliches und hilfsbereites Verhalten
und gehen respektvoll miteinander um.
Das bedeutet:
Wir beleidigen, provozieren, mobben, gefährden, bedrohen und verletzen niemanden. Wir spucken niemanden an und werfen nicht mit Gegenständen. Wir beachten Anweisungen von Lehrerinnen und Erzieherinnen!
 
§2
Wenn wir uns streiten, sind wir fair und suchen eine gewaltfreie Lösung.
Das bedeutet:
Wir beleidigen nicht und wenden keine körperliche Gewalt an.
 
§3
Wir gehen sorgfältig und ordentlich mit eigenen und fremden Sachen um.
Das bedeutet:
Wenn wir etwas kaputt machen (absichtlich oder aus Versehen), machen wir den Schaden wieder gut.
 
§ 4
Wir achten auf Sauberkeit in der Schule und auf dem Schulgelände.
Das bedeutet:
Wir spucken nicht, Abfälle gehören in den Papierkorb. Keine Schmierereien! Wir sind für Sauberkeit und Ordnung im jeweiligen Unterrichtsraum verantwortlich. Das gilt auch für den Flur vor dem Unterrichtsraum und auf den Toiletten.
 
§5
Handys werden während der Schulzeit ausgeschaltet und auch nicht als mp3-Player benutzt.
Das bedeutet:
Wir schalten alle Handys während der gesamten Schulzeit ab und lassen sie in der Tasche. Wir benutzen sie weder zum Telefonieren, Musikhören, SMS-Ablesen noch zum Filmen. Karten und Bilder werden auf eigene Verantwortung in den Pausenzeiten getauscht.
 
§6
Das Mitbringen von gefährlichen Gegenständen ist verboten.
Das bedeutet:
Wir bringen keine Gegenstände mit in die Schule, die wir dort nicht zum Lernen brauchen und mit denen wir andere verletzen können. Gefährliche Gegenstände, die wir vor der Schule finden oder die uns zugesteckt werden, übergeben wir sofort der ersten Lehrkraft oder Erzieherin, die wir antreffen.
 
§7
Wir übernehmen alle Verantwortung für ein friedliches Miteinander.
Das bedeutet:
Wir schauen nicht tatenlos zu, wenn Mitschüler geärgert, geschlagen, erpresst, bedroht oder eingeschüchtert werden, sondern holen Hilfe oder wenden uns an unsere Klassenlehrerin oder unseren Klassenlehrer. Den Anordnungen der Lehrerinnen und Erzieherinnen leisten wir grundsätzlich Folge.
 
§8
Wir als Erziehungsberechtigte tragen zur Schulsicherheit und Gefährdungsvermeidung bei.
Das bedeutet:
Wir parken und halten nicht in der Einfahrt und rauchen nicht auf dem Schulgelände.
Wir sorgen dafür, dass unsere Kinder frühestens 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn den Schulhof betreten (Ganztagskinder können wir ab 7 Uhr in die Frühbetreuung bringen).

 

Support:
Alfried Krupp-Schulmedienzentrum